Unterlagen für den Immobilienverkauf:
Die wichtigsten Unterlagen für den Immobilienverkauf sind der Grundbuchauszug, die Flurkarte, der Grundriss, die Wohnflächenberechnung und der Energieausweis für die Immobilie.
Beim Wohnungsverkauf werden zusätzlich weitere Unterlagen benötigt, wie die Teilungserklärung und die letzten 3 Eigentümerversammlungsprotokolle. Hilfreich und sinnvoll sind ebenfalls die letzten 3 Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne.
Auch der Käufer einige unverzichtbare Unterlagen für den Immobilienverkauf bereitstellen. Wichtig ist bei einer Immobilienfinanzierung die Grundschuldbestellung.
Spätestens zur notariellen Beurkundung müssen Verkäufer und Käufer alle für die Kaufabwicklung relevanten Unterlagen mitbringen.
Die Wuppermakler helfen Ihnen gerne dabei alle Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenzustellen.
Die wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf:
Die wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf sind die Dokumente, die für Kaufinteressenten und deren zu finanzierende Bank die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Haus belegen und aus denen eine Art Steckbrief von Ihrem Haus erstellt werden könnte. Die Unterlagen müssen vor allem folgende Fragen beantworten:
Wem gehört das Haus?
Wo liegt das Haus?
Wie groß sind Haus und Grundstück?
Gibt es Lasten und Beschränkungen, die den Wert des Hauses beeinträchtigen?
Für den Verkauf einer Immobilie benötigen Sie also unbedingt folgende Unterlagen:
Unterlagen für den Hausverkauf oder den Verkauf einer Eigentumswohnung:
Woher bekomme ich diese Unterlagen?
Grundbuchauszug: über ein Notariat oder direkt beim Grundbuchamt (Amtsgericht) Ihrer Gemeinde
Der Grundbuchauszug enthält alle relevanten Daten zu Ihrem Grundstück. Er sollte nicht älter als 3 Monate sein.
Flurkarte: Katasteramt Ihrer Gemeinde
Die geografische Karte weist u. a. die Grundstücksgrenzen und nachbarschaftliche Flächen aus.
Energieausweis: bei einem Energieberater, Hausverwaltung, Immobilienmakler und im Internet
Fehlt ein gültiger Energieausweis bei den Verkaufs-Unterlagen, können hohe Bußgelder entstehen.
Kopie der Bauakte: bei der Baurechtsbehörde erhalten Sie die Bauakte (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab)
Grundrisse: Die Grundrisse müssen Sie eventuell aktualisieren werden, wenn Sie Umbauten vorgenommen haben, die nicht in den Bauplänen erfasst sind.
Grundsätzlich sollten die Grundrisse für die Vermarktung gut lesbar und ansprechend ansprechend gestaltet sein. Es ist ratsam, die Aktualisierung der Grundrisse von einer Fachkraft
in Auftrag zu geben.
Wohnflächenberechnung: Die Berechnung ist ein Teil der Genehmigungsplanung, sollte diese nicht vorliegen muss sie von einem Architekten oder Sachverständigen erstellt werden.
Für die Wohnflächenberechnung müssen unbedingt die Vorschriften der Wohnflächenverordnung beachtet werden. Bei falschen Angaben drohen Schadenersatzforderungen.
Anliegerbescheinigung bei Ihrer Gemeinde: Aus den Unterlagen zur Anliegerbescheinigung geht hervor, ob alle Kosten für die Erschließung des Grundstücks bezahlt sind.
Das ist vor allem in Neubaugebieten von Interesse, kann aber auch für ältere Siedlungsgebiete wichtig sein. Manche Erschließungsmaßnahmen werden
nämlich erst später in Rechnung gestellt, die dann der neue Eigentümer übernehmen muss.
Zusätzliche Unterlagen für den Verkauf einer vermieteten Immobilie:
– Kopien der Mietverträge
– Nachweise der Mieteinkünfte / Zahlungsrückstände
Zusätzlich Unterlagen für den Verkauf einer Eigentumswohnung:
– Betriebskostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre
– aktuellen Wirtschaftsplan, besser der letzten 3 Jahre
– die letzten 3 Protokolle der Eigentümerversammlungen
Besondere Unterlagen für den Hausverkauf:
Nachweis zum Denkmalschutz, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Haus handelt!
Unterlagen für die Vermarktung:
Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen können, müssen Sie möglichst viele Kaufinteressenten darauf aufmerksam machen – Sie müssen das Haus vermarkten. Dafür brauchen Sie ein ansprechendes Exposé, das neben den Angaben zur Lage, der Wohnfläche, dem Energieverbrauch oder -bedarf, etc. vor allem ansprechende Grundrisse und attraktive Fotos vom Außenbereich sowie den einzelnen Räumlichkeiten enthält. Für die Vermarktung ist außerdem ein marktkonformer Angebotspreis essenziell. Den Angebotspreis können Sie anhand des Wertgutachtens eines ausgewiesenen Immobilienexperten (z.B. ein Immobiliengutachter) festlegen. Dieses Wertgutachten dient Ihnen außerdem als Argumentationsgrundlage für Verkaufshandlungen, fügen Sie es deshalb den Hausverkaufs-Unterlagen hinzu.
Wichtig! Bei einem vermieteten Haus sollten Sie im Exposé auch die Jahresnettokaltmiete und weitere Informationen zum laufenden Mietvertrag nennen.
Auch Käufer brauchen Unterlagen für den Immobilienkauf!
Folgende Unterlagen werden beim Kauf einer Immobilie benötigt:
Haben Sie einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden und haben Sie sich auf einen Preis geeinigt, sollten Sie prüfen, ob er über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Sie dürfen dafür von ihm eine Versicherung seiner Bonität verlangen. Dies kann durch eine Bankbestätigung erfolgen!
Ihre Bonität können Käufer mit diesen vier Unterlagen nachweisen:
1.Schufa-Selbstauskunft
2. Arbeitsvertrag mit aktuellen Einkommensteuerbescheid bei Festanstellung oder
3. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbstständigen
4. Finanzierungszusage der Bank
Unterlagen zum Immobilienkauf für den Notartermin:
In Deutschland muss ein Notar beim Immobilienverkauf zwingend eingeschaltet werden, so schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Für den Kaufvertragsentwurf, die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und weitere Aufgaben zur Abwicklung des Immobiliengeschäfts braucht der Notar neben den bisher genannten Unterlagen zum Immobilienkauf noch zahlreiche weitere Dokumente.
Dazu zählen:
– eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (um zu sehen, welche Baulasten bestehen)
– eventuelle Nachweise über die Löschung von Lasten im Grundbuch
– der letzte Grundsteuerbescheid
– die Vertragsunterlagen zur Gebäudeversicherung
– eine Liste aller Einrichtungsgegenstände, die der Käufer übernimmt
Zum Beurkundungstermin sind außerdem die Personalausweise aller am Kauf beteiligten Personen, die Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls Vollmachten mitzubringen.
In der Regel teilt der Notar Verkäufer und Käufer vor dem Termin mit, welche Unterlagen sie einreichen oder bereithalten müssen.
Wichtig!!!!
Begleicht der Käufer den Kaufpreis durch eine Finanzierung, sollte er dem Notar kurz vor der Beurkundung des Kaufvertrags das Grundschuldformular des finanzierenden Kreditinstituts übermitteln, damit der Eintrag der Grundschuld vorbereitet werden kann.
Unterlagen für die Übergabe der Immobilie:
Gesetzlich sind keine Unterlagen vorgeschrieben, die der Verkäufer bei der Übergabe der Immobilie an den Käufer übergeben muss. Trotzdem macht es Sinn, dem neuen Eigentümer alle Dokumente – oder Kopien davon – zu übergeben, die ihm von Nutzen sein können und ihm Management und Instandhaltung von Gebäude und Grundstück erleichtern. Zu diesen Unterlagen gehören zum Beispiel:
– Versicherungspolicen
– Gebrauchsanleitungen
– Garantienachweise von technischen Einrichtungen
– Wartungsberichte und -Verträge
– Bauunterlagen (Bauantrag, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Beim Wohnungskauf werden Unterlagen benötigt, die bei einem Hausverkauf nicht bereitgestellt werden müssen.
Dazu zählen zum Beispiel folgende:
– Teilungserklärung
– Protokolle der Eigentümerversammlungen (üblicherweise die letzten drei)
– Abrechnungen über die Betriebskosten wie das Hausgeld in Form der Hausgeldabrechnungen
– aktueller Wirtschaftsplan
– Höhe der Erhaltungsrücklage
– Mietvertrag, bei vermieteten Wohnungen
Unterlagen vom Hausverkauf aufbewahren!
Nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer sollten nach Abschluss des Verkaufsprozesses bestimmte Unterlagen aufbewahren. So sollten notariell beglaubigte Urkunden wie der Kaufvertrag lebenslang aufbewahrt werden, genauso Gutachten zum Haus. Das Übergabeprotokoll sollten Sie mindestens drei Jahre lang aufheben. Vor allem, wenn der Kaufvertrag Klauseln zu Gewährleistungsansprüchen enthält, ist das Übergabeprotokoll als Nachweis über den Zustand der Immobilie bei Übergabe besonders wichtig. Für handwerkliche Rechnungen besteht eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren.
Unterlagen für den Immobilienverkauf – Fazit:
Für einen Hausverkauf müssen zahlreiche Dokumente von verschiedenen Stellen eingeholt, überarbeitet und zusammengestellt werden, das erfordert viel Zeit und Aufwand. Wer Zeit sparen möchte, kann seine Immobilie mit der Wuppermakler oHG verkaufen. Wir wissen genau, woher wir alle benötigten Unterlagen für den Verkauf bekommen und haben eine effiziente Routine bei der Zusammenstellung der Dokumente.
Die Wuppermakler freuen Sich auf Ihren Anruf unter 0202/75846555 oder kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: info@wuppermakler.com
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