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Neue Energieausweise ab Mai 2026?

Einheitliche Skala bei Effizienzklassen von A bis G in der EU

Ab Mai 2026 werden die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU überarbeitet: Eine einheitliche Skala von A bis G wird die Energieeffizienz anzeigen. Derzeit nutzen die Energieausweise noch eine Skala von A+ bis H. Zudem sind künftig Energieausweise auch erforderlich bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei umfangreichen Renovierungen sowie für viele öffentliche Gebäude. Die Arten von Ausweisen – Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis – bleiben unverändert. Auch die neuen Energieausweise sind für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Wann diese Änderungen jedoch in Deutschland in Kraft treten, ist bislang unklar.

Hintergrund: Die neuen Regelungen stammen aus der aktualisierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedsländer bis spätestens zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Ob dies jedoch in Deutschland rechtzeitig erfolgt, ist mehr als ungewiss. Denn die einfachste Möglichkeit zur Umsetzung besteht im Rahmen der GEG-Novelle – hier hat die Bundesregierung bislang jedoch Zeit verstreichen lassen, erste inhaltliche Leitlinien werden erst in diesen Wochen erwartet. Zudem hatte die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag beschlossen, sich bei der EU für eine Fristverlängerung einzusetzen. Wann die neuen Energieausweise in Deutschland also tatsächlich eingeführt werden, ist bislang unklar.

Ein Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Anhand dieser Informationen können Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Hauses sowie die zu erwartenden Heizkosten gezogen werden. Der Ausweis ist für alle verpflichtend, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten möchten. Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorhanden sein. Zudem müssen die wichtigsten Ausweisdaten auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetplattformen oder in Zeitungen veröffentlicht werden.

Was ist neu bei den Energieausweisen 2026?

Wenn Mietverträge verlängert werden oder größere Renovierungen stattfinden, müssen Energieausweise vorgelegt werden. Dies gilt, wenn eine Sanierung von mehr als einem Viertel der Gebäudehülle erfolgt oder die Maßnahmen einen Anteil von einem Viertel am Wert des Gebäudes ausmachen. Energieausweise sind auch für Gebäude erforderlich, die von öffentlichen Einrichtungen gehören oder von diesen genutzt werden. Wenn der Ausweis fehlt, sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro zu erwarten.

–> Wichtig zu wissen: Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.

 

Neue Skala von A bis G erleichtert Einschätzung

Gut zu wissen: Vorhandene Energieausweise bleiben auch mit der Neuregelung 10 Jahre gültig! Deshalb bleibt die alte Skala von A+ bis H auch noch einige Jahre im Umlauf. Neue Ausweise verwenden dann jedoch die neue Klassifizierung:

Klasse A wird ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten sein.

Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden.

Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet.

Die einzelnen Mitgliedstaaten bestimmen die spezifischen Schwellenwerte anhand der EU-Vorgaben. Daher können sie von Land zu Land variieren. Die Einfärbung bleibt unverändert: Wenn die Skala rot ist, bedeutet das, dass das Gebäude energetisch ungünstig ist, während Grün für einen energetisch sehr guten Zustand steht. Übrigens entspricht die neue Bewertungsklasse denen von Haushaltsgeräten. In Zukunft werden die gleichen Energieeffizienzskalen für Staubsauger und Wohnhäuser verwendet.

Die Implementierung der neuen Energieklassen löst nicht die vorhandenen gesetzlichen Verpflichtungen aus. Die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie zum Beispiel die Verwendung erneuerbarer Energien beim Austausch von Heizungen oder die Fristen für den Austausch alter Heizkessel, bleiben unverändert.

 

Was bringt die neue Skala mit den Klassen A bis G?

Die Energieeffizienzskala ist ein Informationsinstrument: Sie zeigt auf einen Blick, wie gut oder schlecht ein Gebäude im Vergleich zum nationalen Bestand abschneidet. Die neue Skala kennen viele bereits von Elektrogeräten wie Waschmaschinen und Geschirrspüler. Das erleichtert die Einordnung.

 

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis bleiben

Die zwei Arten von Energieausweisen, Verbrauchs- und Bedarfsausweis, bleiben unverändert. Obwohl beide die energetische Qualität von Wohngebäuden anhand der Skala anzeigen, basiert ihre Berechnung auf unterschiedlichen Grundlagen. Beide Energieausweise enthalten Modernisierungsempfehlungen. Auch für beide Ausweistypen gilt, dass der tatsächliche Verbrauch je nach Lage der Wohnung im Gebäude und dem jeweiligen Flächenanteil an der Außenhülle erheblich variieren kann. Es ist bei vielen Gebäuden sinnvoll, neben der Ausstellung eines Energieausweises auch eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Sie demonstriert, welche energetischen Maßnahmen vorteilhaft sind. Eine umfassende Beratung unterstützt die sinnvolle Planung von Modernisierungsmaßnahmen und die Vorbereitung langfristiger Investitionsentscheidungen.

 

Das leistet ein Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist in der Regel bei Einfamilien- und Zweifamilienhäusern verpflichtend. Er spiegelt den ermittelten Energiebedarf wider, basierend auf dem baulichen Zustand und der Heiztechnik. Es ermöglicht präzise Schlussfolgerungen über die energetische Situation und die zu erwartenden Heizkosten – unabhängig vom Verbraucherverhalten. Obwohl der Bedarfsausweis aufgrund der Notwendigkeit einer vor Ort durch eine Fachkraft durchgeführten Gebäudebewertung teurer ist als ein Verbrauchsausweis, bietet er doch auch einen höheren Aussagewert. Je nach Größe und Komplexität des Gebäudes beträgt der übliche Betrag einen niedrigen dreistelligen Betrag.

 

 

Das leistet ein Verbrauchsausweis

Für größere Mehrfamilienhäuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist es zulässig, einen Verbrauchsausweis auszustellen. Das Gebäude muss mindestens den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen – es wurde entweder später errichtet oder entsprechend energetisch optimiert.

 

Im Verbrauchsausweis wird aufgeführt, wie hoch der durchschnittliche Heizenergieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren war und wie viele CO2-Emissionen dementsprechend tatsächlich verursacht wurden. Für nachfolgende Bewohner ist dies zwar ein erster Anhaltspunkt, aber nur bedingt aussagekräftig – sie können je nach individuellem Bedarf deutlich mehr oder weniger heizen. Der Vorteil bei Mehrfamilienhäusern: Aufgrund der Vielzahl an Wohnungen gibt es unterschiedliche Verbrauchsprofile. Deshalb stellt der Durchschnitt der Verbrauchswerte aus den Wohnungen einen verlässlichen Anhaltspunkt dafür dar, welche Energieverbräuche tatsächlich zu erwarten sind.

 

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Foto von Michal Jarmoluk auf Pixabay

 

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