Neben dem emotionalen Schmerz des Verlustes sehen sich Erben oft auch mit einigen fachlichen Fragen rund um die geerbte Immobilie konfrontiert. Neben der emotional oft schwierigen Entscheidung, wie mit dem geerbten Haus oder der Wohnung am besten umgegangen werden soll, gilt es vor allem, rechtliche Grundlagen, gesetzliche Fristen und steuerliche Anforderungen zu beachten.
Ihre Rechtsstellung nach dem Erbrecht:
Klären Sie zunächst Ihre Rechtsstellung. Sind Sie Alleinerbe oder haben Sie gemeinsam mit anderen geerbt? Hat der Erblasser ein Testament gemacht, das die Erbfolge genau regelt, oder gilt die gesetzliche Erbfolge?
Existiert ein Testament?
Hat der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament errichtet, so wird dieses nach Kenntnis vom Tod des Erblassers vom Nachlassgericht eröffnet. Liegt kein Testament vor und wurde zu Lebzeiten auch kein Erbvertrag geschlossen, der eine andere Erbfolge regelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei wird der Verwandtschaftsgrad für die Verteilung des Erbes herangezogen.
Was beinhaltet die Erbschaft?
Bevor Sie eine Erbschaft annehmen, sollten Sie genau prüfen, was sich eigentlich hinter dem Erbe und der Erbmasse verbirgt, denn als Erbe erben Sie nicht nur Eigentumsrechte, sondern auch Pflichten. So stehen hinter einer geerbten Immobilie oft offene Kredite und Schulden des Erblassers, die Sie mit der Erbschaft ebenfalls übernehmen. Übersteigen die Schulden und Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Notar oder Steuerberater überlegen, ob Sie die Erbschaft ausschlagen und einen entsprechenden Antrag stellen. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Erbschaft annehmen und müssen später keine finanziellen Einbußen befürchten.
Gehören Sie zu einer Erbengemeinschaft?
Sie haben nicht alleine geerbt und sind Teil einer Erbengemeinschaft?
Dann sind Sie gemeinsam mit allen Erben an der Erbmasse beteiligt und teilen das Erbe unter sich auf.
Ist eine Immobilie Teil der Erbmasse, gilt es, ähnlich wie bei einer Scheidung, eine gemeinsame Entscheidung zu finden und einen einheitlichen Beschluss zu fassen.
Möglichkeiten sind hier eine Auszahlung an die Miterben, ein einvernehmlicher Verkauf der geerbten Immobilie oder – finanziell im schlimmsten Fall – eine Teilung.
Der Staat und die Erbschaftsteuer:
Eine Erbschaft unterliegt auch der Steuerpflicht. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des Erbes ab. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es aber auch Freibeträge für die Erben, die von der gesamten Erbsumme steuerfrei abgezogen werden können, so dass nur der Betrag, der diese Freibeträge übersteigt, nach den entsprechenden Steuerklassen versteuert werden muss. Auch hier kann Ihnen ein Steuerberater weiterhelfen.
Was tun mit der geerbten Immobilie?
Diese Frage hängt von vielen emotionalen und finanziellen Faktoren ab und sollte individuell beantwortet werden. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeiten der steuerlich begünstigten Eigennutzung, alternativ die Vermietung oder des Verkaufs der Immobilie. Passt die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation? Ist die Immobilie renovierungsbedürftig und wie hoch sind die Kosten für Instandhaltung, Wartung und Verwaltung? Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung. Wie gehen Sie als Erbe am besten mit der geerbten Immobilie um? Wie kann die für Sie beste Entscheidung im Erbfall aussehen?
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