Immobilie bei Scheidung

Eigentum und Scheidung: Die Scheidung einer Ehe ist leider manchmal unumgänglich und oft stellen sich im Scheidungsfall viele Fragen bezüglich des gemeinsamen Vermögens. Eine klassische Gütertrennung, wie z.B. bei Wertgegenständen, ist bei Häusern, Wohnungen und Grundstücken meist nicht durchführbar. Dennoch kommen im Falle einer Scheidung in der Regel verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

 

Übertragung der Immobilie:

Ein Ehepartner verbleibt in der Immobilie, der andere erhält eine Abfindung, die sich nach dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie, dem Eigentumsanteil, abzüglich eventuell bestehender Belastungen auf der Immobilie bemisst. Beziehen Sie in diesem Fall die finanzierende Bank möglichst frühzeitig in Ihre Überlegungen mit ein, da diese im Falle eines laufenden Darlehens letztlich Ihrem Vorhaben zustimmen muss.

 

Schenkung:

Haben Sie gemeinsame Kinder aus Ihrer Ehe? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie Ihrem gemeinsamen Kind zu schenken. Aber Vorsicht – ist Ihr Kind noch minderjährig, bedarf dies der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes und Ihr Kind trägt auch alle Verpflichtungen eines „echten“ Liegenschaftseigentümers. Besprechen Sie daher genau, ob dies für Sie und Ihr Kind die beste Lösung ist.

 

Realteilung:

Wenn die gemeinsame Immobilie in einzelne Einheiten aufgeteilt werden kann, z. B. ein Mehrfamilienhaus in mehrere Wohnungen oder ein Haus in mehrere unabhängige Stockwerke, können Sie und Ihr Ehepartner die Immobilie tatsächlich „teilen“. Sie erhalten dann beide Alleineigentum an Ihrem Teil der Immobilie, das durch eine notarielle Beurkundung und eine Teilungserklärung festgelegt wird.

 

Teilungsversteigerung:

Eine Option, die Sie im besten Fall nicht anstreben sollten, die aber leider manchmal, insbesondere in besonders verhärteten Streitfällen, den letzten Ausweg darstellt. Sie stellen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung und Ihre Immobilie wird vom Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Ein Gutachter legt das Mindestgebot fest. Vom Erlös werden zunächst die Kosten für Gericht und Gutachter abgezogen, der Restbetrag wird dann einvernehmlich oder gerichtlich zwischen den Parteien aufgeteilt.

 

Vermietung:

Wollen Sie die Immobilie gemeinsam behalten und nicht verkaufen, besteht die Möglichkeit, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu vermieten. In diesem Fall ist es jedoch wichtig, gemeinsam einen Mieter für Ihr Objekt zu finden und diesem gegenüber auch gemeinsam als Vermieter aufzutreten. Denn als Vermieter einer Immobilie kommen Aufgaben wie Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Mietpreisgestaltung und vieles mehr auf Sie zu. Beide Partner sollten sich daher gut verstehen und sich über das Mietverhältnis einig sein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Mietersuche und beantworten Ihnen alle relevanten Fragen rund um das Thema Immobilienvermietung.

 

Verkauf:

In vielen Scheidungsfällen ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie für beide Parteien die beste Lösung.
Beide Parteien möchten Abstand gewinnen, finanziell und organisatorisch unabhängig sein und etwas Neues beginnen.

Aber auch der gemeinsame Verkauf einer Immobilie birgt häufig Konfliktpotential, insbesondere wenn man an die Höhe des Verkaufspreises oder den gewünschten Zeithorizont eines Verkaufs denkt. Ein qualifizierter Immobilienmakler kann als objektiver Partner bei der Vermarktung helfen und auch bei weiteren Fragen zwischen Ihnen und Ihrem Partner vermitteln. Ein persönliches Kennenlernen sollte dabei an erster Stelle stehen, denn Sympathie und das nötige Fingerspitzengefühl sind für einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf im Scheidungsfall äußerst wichtig. Lernen Sie uns daher gerne persönlich kennen und als Immobilienmakler vor Ort nehmen wir Ihr Anliegen sehr gerne vertrauensvoll und professionell entgegen und beraten Sie individuell und offen. Wir freuen uns auf Sie.

 

Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

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