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Die Wuppermakler aus Wuppertal: Abwicklung Ihres Immobilienverkaufs von A bis Z.
Wie gestaltet sich der Ablauf eines Immobilienverkaufs in Wuppertal?
Wie sieht die konkrete Vorgehensweise aus und welche Unterlagen sind erforderlich?
Das Team von Wuppermakler beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie.
Am Beginn steht Ihre Verkaufsentscheidung. Die Motivation zu verkaufen, hat Einfluss auf den Ablauf des Immobilienverkaufs. Werden Sie sich über Ihre Verkaufsgründe klar. Daraus ergibt sich, wie viel Zeit Sie für den Verkauf haben und welches Verkaufsziel Sie anstreben sollten.
Bevor Sie die Vermarktung aktiv angeben, müssen Sie eine Kaufpreis-Vorstellung entwickeln. Diese hängt maßgeblich vom Wert Ihres Objektes ab. Der Wert bestimmt sich nicht nur nach Größe, Lage und Zustand Ihrer Immobilie, sondern wird auch durch das Umfeld und die Marktlage geprägt. Wertermittlungen bei Immobilien sind eine Kunst für sich. Die Wuppermakler stehen mit Rat und Tat zur Verfügung und können Ihnen helfen, eine realistische Marktpreiseinschätzung zu gewinnen.
Bei der Vermarktung werden die Wuppermakler verschiedene Vertriebskanäle nutzen. Inserate in Immobilienportalen haben inzwischen der klassischen Zeitungsannonce den Rang abgelaufen. Welche Kaufinteressenten sollen angesprochen werden? Darauf richten die Wuppermakler Ihre Vermarktungsstrategie aus. Wichtig ist die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés mit allen Angaben zum Objekt. Es stellt eine entscheidende Verkaufsunterlage dar.
Echte Interessenten gewinnen die Wuppermakler vor allem durch Besichtigungen. Das Besichtigungsmanagement ist ein wichtiger Teil des Verkaufsprozesses. Hier wird Ihr Organisationstalent ebenso gefragt, wie Ihre Gabe, auf Interessenten einzugehen. Bei der Interessenten-Auswahl spielt die Bonität eine wichtige Rolle. Die Wuppermakler werden sich davon überzeugen, dass ein Käufer auch in der Lage ist, den Kaufpreis zu zahlen.
Die Vertragsverhandlungen bilden oft die kritischste Phase beim Immobilienverkauf. Ein entscheidender Knackpunkt ist immer wieder der Kaufpreis. Hier benötigen die Wuppermakler oft besonderes Verhandlungsgeschick, um zu einer Einigung zu kommen. Daneben gilt es eine Reihe anderer Punkte zu klären: Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Kostenübernahmen und vieles mehr.
Wenn die Wuppermakler eine Kaufpreiseinigung zwischen dem Verkäufer und Käufer erzielen konnten, steht dem Kaufvertrag nichts mehr im Wege. Dazu bedarf es eines Notartermins, denn Immobilien-Kaufverträge sind beurkundungspflichtig. Es handelt sich um Zug-um-Zug-Geschäfte. Der Notar überwacht den Ablauf und kümmert sich um die nötigen Auskünfte und Eintragungen.
Unmittelbar nach Zahlung des Kaufpreises findet üblicherweise die Übergabe des Objektes an den Käufer statt. Mit dem Besitzübergang gehen auch Lasten und Gefahren über. Der Verkaufsprozess ist damit abgeschlossen. Die meist noch ausstehende Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist reine Formsache.
Die Wuppermakler sind auch nach Kaufabschluss weiterhin ein kompetenter Ansprechpartner.
Bevor wir mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beginnen können, sollten Sie außerdem alle erforderlichen Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenstellen. Folgende Dokumente werden benötigt:
1. Teilungserklärung (nur bei Eigentumswohnungen)
Im Gegensatz zum Hausverkauf benötigen Sie für einen Wohnungsverkauf die Teilungserklärung. Aus ihr geht hervor, welche Flächen der Immobilie zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören.
Aus der Teilungserklärung geht die Aufteilung der Immobilie mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen hervor.
2. Energieausweis
Im Gegensatz zum Hausverkauf ist der Energieausweis für Käufer einer Eigentumswohnung wenig aussagekräftig. Der Energieausweis wird immer für eine Immobilie als Ganzes erstellt, nicht aber für eine einzelne Wohnung.
Die Erstellung bzw. der Nachweis eines Energieausweises ist gesetzlich vorgeschrieben.
3. Die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung (nur bei Eigentumswohnung)
Bei einer Eigentümergemeinschaft wird mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einberufen. Die Eigentümergemeinschaft trifft im Plenum alle wichtigen Beschlüsse über das Gemeinschaftseigentum. Diese werden in den Eigentümerversammlungsprotokollen festgehalten. Hier finden Wohnungskäufer nützliche Informationen für geplante Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen.
4. Übersicht über die Instandhaltungsrücklage für die Wohnung (nur bei Eigentumswohnung)
Die Instandhaltungsrücklage muss als Teil des Hausgeldes monatlich von allen Eigentümern gezahlt werden und dient als finanzielle Vorsorge für zukünftige Instandsetzungsmaßnahmen.
5. Grundriss und Wohnflächenberechnung
Ein Grundriss und eine Wohnflächenberechnung sind wichtig für die Erstellung des Exposés und sollten daher vor Vermarktungsbeginn vorliegen.
6. Grundbuchauszug
Mit dem Grundbuchauszug weisen Sie gegenüber dem Käufer und dem Notar nach, dass Sie der Eigentümer der Wohnung sind. Den Grundbuchauszug können Sie beim Grundbuchamt beantragen.
7. Grundsteuerbescheid
Der Grundsteuerbescheid ist für Eigentümer von Wohnungen, Immobilien oder Grundstücken von großer Bedeutung. Darin teilt die zuständige Gemeinde nämlich die Höhe der Grundsteuer mit, die auf den Besitz entfällt.
Die letzten drei Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplan (nur bei Eigentumswohnung)
Die jährlichen Wohngeldabrechnungen zeigen laufende Kosten für Instandhaltung und Verwaltung (z.B. Hausmeisterkosten, Renovierungskosten, Reparaturkosten), welche die Eigentümer im jeweiligen Jahr getragen haben, sowie Einnahmen (z.B. Instandhaltungsrücklage). Im Wirtschaftsplan kann der Käufer das Hausgeld für das Folgejahr absehen, welches auf die Eigentümer zukommt.
8. Versicherungsnachweise
Feuerversicherung, Gebäudesachversicherung, Eigentümerhaftpflichtversicherung
9. Sanierungsnachweise
Anhand der Sanierungsnachweise kann der Käufer sehen, welche Maßnahmen am Gebäude beziehungsweise an der Wohnung durchgeführt wurden.
10. Hausverwaltervertrag (nur bei Eigentumswohnungen)
Der Hausverwaltervertrag muss vom Käufer übernommen werden und regelt die Aufgaben sowie die Vergütung des Hausverwalters.
11. Baubeschreibung (soweit vorhanden)
Falls eine Baubeschreibung vorhanden ist, sollte sie den Unterlagen beigefügt werden. Diese ist interessant für Immobilienkäufer, da hier vom Bauträger festgelegt wurde, wie das gesamte Objekt gebaut wurde – angefangen von der Bodenplatte über das Mauerwerk bis hin zum Dachstuhl und den Steckdosen in den Wohnungen.
12. Bei vermieteten Immobilien zusätzlich:
Kopie der Mietverträge.